Beschreibung
Es gibt Situationen, in denen es notwendig ist, ein Gebäude oder einen Baum fledermausfrei zu bekommen. Dies kann der Fall sein, wenn ein Gebäude renoviert oder abgerissen wird oder ein Baum gefällt werden soll. Dafür ist eine Ausnahmegenehmigung vom Naturschutzgesetz erforderlich.
Mit dieser Ausschlussklappe kann ein Standort fledermausfrei gemacht werden. Legen Sie die Ausschlussklappe über die Einflugöffnung. So können die Fledermäuse zwar noch ausfliegen, aber die glatte Oberfläche der Gummiklappe verhindert, dass sie wieder zurückkehren können.
Hinweis: Für diese Maßnahme ist eine Ausnahmegenehmigung vom Naturschutzgesetz einzuholen. Um das Produkt bei uns erwerben zu können, bitten wir Sie, uns Ihre Ausnahmegenehmigung vorzulegen.
Hinweis: Der Einbau von Ausschlussklappen darf ausschließlich durch fachkundige Personen erfolgen und muss außerhalb sensibler Zeiträume stattfinden. In der Zeit vom 15. Mai bis 31. Juli sowie während der Winterperiode vom 1. November bis 31. März ist der Einbau strikt verboten. Außerhalb dieser Zeiträume ist eine Installation nur mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung zulässig und nur dann, wenn sichergestellt ist, dass keine Mutterkolonie von Fledermäusen im Bereich vorhanden ist.
Da jede Situation individuell ist, sind die Ausschlussklappen nicht vorgebohrt. Die hölzerne Rückwand kann einfach z. B. mit Stahldrahtnägeln (nicht im Lieferumfang enthalten) befestigt werden. Die Anwendung sollte rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten erfolgen, damit die Fledermäuse ausreichend Zeit haben, den Bereich zu verlassen. Stellen Sie außerdem durch alternative Fledermauskästen sicher, dass ausreichend Ersatzlebensräume vorhanden sind. Diese Methode darf niemals während der Mutterschaft oder des Winterschlafs angewendet werden.
Die Klappen benötigen keine Pflege. Sie können im Laufe der Zeit entfernt und bei einem anderen Projekt wiederverwendet werden.